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Das Gesetz lässt viele Fragen zu -
aber nur wenige richtige Antworten
Es ist allgemein wenig bekannt, wie umfangreich die gesetzlichen Regelungen für das Zusammenleben in Partnerschaft und Familie sind. Häufig lernt man diese erst kennen, wenn sich die Dinge anders entwickeln als erwartet. Dabei sind die Einschnitte in die persönliche Handlungsfreiheit meist stärker als gewünscht.
Eine vorsorgende Beratung hilft, das zu verhindern. Sie bleiben Herr der eigenen Situation.
Einige Fragen aus den unterschiedlichen Lebenssituationen
Nicht-eheliche Lebensgemeinschaft / Partnerschaft
- Wann muss ich für die Schulden des Partners aufkommen?
- Wem gehört unser gemeinsam geschaffenes Vermögen?
- Wie kann ich meinen Partner in Notsituationen, z.B. Krankheit, vertreten, obwohl wir nicht verheiratet sind?
- Erbt die Verwandtschaft meines Partners im Todesfall auch unsere gemeinsam angeschafften Dinge?
- Haben ich oder unsere gemeinsamen Kinder Nachteile, weil wir nicht verheiratet sind?
Die zweite Ehe / Partnerschaft
- In zweiter Ehe bin ich schwanger und höre demnächst auf zu arbeiten. Wieviel Unterhalt mß ich weiterhin für mein Kind aus erster Ehe zahlen, das bei meinem ehemaligen Partner lebt?
- Meine geschiedene Frau bekommt von mir Unterhalt. Sie lebt seit einiger Zeit mit einem neuen Partner zusammen. Kann sie immer noch Unterhalt in gleicher Höhe von mir verlangen?
- Wir bekommen ein Kind. Wird dadurch der Unterhalt meines Partners für seine Frau und seine Kinder aus erster Ehe niedriger?
- Kann meine geschiedene Ehefrau mir verbieten, daß meine neue Partnerin beim Umgang mit meinen Kindern aus erster Ehe anwesend ist?
- Habe ich das Recht, Teile meines Vermögens meiner zweiten Ehefrau zu überschreiben, auch wenn dadurch das Erbe meiner Kinder aus erster Ehe geringer wird?
- Kann es sein, dass ich als Erbin meines Ehe- / Lebenspartners Unterhalt für dessen geschiedenen ersten Partner zahlen muss?
Und viele weitere "klassische" Problemfelder.
Wie zum Beispiel:
Sorgerecht, Übertragung des Aufenthaltsrechts und Erziehungsrechts, Umgangsrechtsstreitigkeiten, Zugewinn und Güterrecht, Zuweisung der Ehewohnung, Hausratsteilung, Versorgungsausgleich, Schuldenregulierung, Vermögensauseinandersetzungen.
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