Katja Flemming Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
Familienrecht Lpartg
PDF Drucken E-Mail

Eingetragene Lebenspartnergemeinschaft

Was ist eine Eingetragene Lebenspartnerschaft?

Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft steht in Deutschland nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Sie bietet homosexuellen Partnern ein der Ehe angeglichenes Institut, damit die Verantwortung und das gegenseitige Einstehen in der häufig schon lange andauernden Gemeinschaft einen rechtlichen Rahmen erhalten kann. In einigen europäischen Ländern können diese Eingetragenen Lebenspartnerschaften auch unverheirateten Paaren unterschiedlichen Geschlechts eine rechtliche Absicherung ermöglichen. In Deutschland gibt es jedoch nur die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, die im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt wird. Eine Eingetragene Lebensgemeinschaft für heterosexuelle Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.


Sie möchten wissen, was die richtige Lösung für Ihre individuelle Situation ist?
Schicken Sie mir eine kurze Beschreibung. Ich erläutere Ihnen dann, welchen Weg Sie einschlagen könnten, um für sich die beste Lösung zu finden.
Diese erste Einschätzung ist kostenlos.

Anrede
   
Vorname
  Nachname
Telefonnummer
/
  Email-Adresse

 
 

Rechtsanwalt, Fachanwalt Familienrecht Katja Flemming, Hamburg

Bei weiteren Fragen rufen Sie an oder schreiben mir eine Mail

Kontakt per Telefon040 - 227 59 737


Was unsere Mandanten sagen

 
Impressum | Kontakt | Datenschutz