Katja Flemming Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
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Unterhaltsberechnung, Unterhaltsrechner

Ziel | Wer erstellt sie? | Gibt es einen Unterhaltsrechner?

Unterhaltsberechnung – was hat sie zum Ziel?

Die Unterhaltsberechnung wird mit dem Ziel erstellt, einen fairen Betrag zu ermitteln. Dieser Betrag soll einerseits dem Unterhaltsbedürftigen ermöglichen, seinen Bedarf zu decken. Andererseits soll der Unterhaltspflichtige aber auch nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit herangezogen werden. Hierzu wird im Rahmen der verschiedenen Unterhaltsarten versucht, jeweils auf die besondere Balance zwischen Anspruch und Leistungspflicht zu achten. So hat die Leistungspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind ein stärkeres Gewicht, als z.B. die Leistungspflicht gegenüber einem geschiedenen Ehegatten, der eventuell noch die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit hat. Um dieses Ziel bei den Unterhaltsberechnungen umzusetzen, wägt das Gericht in jedem Fall die individuelle Situation ab.

Unterhaltsberechnung – wer erstellt sie?

Die Unterhaltsberechnung kann außergerichtlich durch den Anwalt erstellt werden, der das Verfahren führt, in dem ein Unterhaltsanspruch geltend gemacht wird. Hierzu müssen dem Anwalt umfassende Angaben zu Einkommen und Aufwendungen gemacht werden und durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Je besser diese Vorarbeit gemacht wird, umso besser kann der Anwalt den richtigen Betrag für den Unterhalt ermitteln. Dies geschieht nicht nur durch die rechnerische Ermittlung eines Betrages, sondern auch durch die Berücksichtigung der verschiedenen finanziellen Aufwendungen die im individuellen Fall als Kosten geltend gemacht werden können. Dazu können bspw. die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, eine zusätzliche Alterversorgung oder auch Kredit-/ Darlehensraten zählen. Hierzu sind nicht nur die gesetzlichen Vorgaben heranzuziehen, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Positionen. Größere Berechnungen können mehrere Stunden Zeit in Anspruch nehmen. Die Unterhaltsberechnung wird im Rahmen des Verfahrens durch das Gericht geprüft.

Gibt es Unterhaltsrechner?

Anders als z.B. bei der Ermittlung des Nettoeinkommens vom Bruttoeinkommen, lässt sich der Unterhalt nicht pauschal per Unterhaltsrechner ermitteln. Die Gründe liegen in den vielen Ausnahmen und möglichen Abwägungen im Einzelfall. Die Unterhaltsarten unterscheiden sich auch in ihrer Berechnung. Je nach Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und Bedürftigkeit des Empfängers des Unterhalts können, neben der standardmäßigen Berechnung, zahlreiche zusätzliche Aspekte eine Rolle spielen. Aus diesem Grund ist selbst eine „ungefähre“ Ermittlung nicht seriös zu erstellen. Schnell kann der Betrag durch die Geltendmachung des einen oder anderen Betrags (Aufwands) um einige hundert Euro pro Monat differieren. Aufgrund der Komplexität des Themas kann mit der Programmierung und Bereitstellung eines Unterhaltsrechners kein einfach zu handhabendes Tool für die allgemeine Verwendung geschaffen werden.

 

Rechtsanwalt Unterhalt Katja Flemming, Hamburg

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