Katja Flemming Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
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Scheidung & Unterhalt

Inhalt | Wer muss zahlen? | Unterhalt generell | Unterhalt bei Scheidung | Unterhalt in Hamburg

Unterhalt – was beinhaltet er?

Grundsätzlich ist der Unterhalt eine Leistung – fast immer eine Geldzahlung – an einen Bedürftigen, der nicht oder nicht in vollem Umfang für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann oder aufkommen muss. Es gibt unterschiedliche Arten des Unterhalts, die auch unterschiedlich ermittelt werden und für die es unterschiedliche Regelungen gibt, wann und ob sie gezahlt werden müssen.

Unterhalt – wer muss zahlen?

Derjenige, der eine gesetzliche Unterhalts-Pflicht gegenüber einer anderen Person hat, muss Unterhalt zahlen. Dazu gehören:

  • Eltern gegenüber minderjährigen Kindern, wenn diese kein eigenes Einkommen oder Vermögen haben. Eltern gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese kein eigenes Einkommen und Vermögen haben und eine erste Berufsausbildung, in Grenzen auch noch eine weitere Ausbildung, durchlaufen. Großeltern können gegenüber ihren Enkeln unterhaltspflichtig sein, wenn deren Eltern ausfallen.
  • Väter eines nichtehelichen Kindes gegenüber der Mutter des Kindes.
  • Ehegatten gegenüber getrenntlebenden und geschiedenen Ehegatten.
  • Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei Trennung und Aufhebung der Gemeinschaft gegenüber getrenntlebenden Lebenspartnern.
  • Kinder gegenüber Eltern, wenn diese nicht in der Lage sind, ihren eigenen Unterhalt aufzubringen (meistens ab einer Heimunterbringung).

Unterhalt für Minderjährige, Volljährige, Mütter nichtehelicher Kinder, Lebenspartner und Eltern

  • Minderjährige Kinder bekommen Unterhalt weil sie für sich selbst nicht sorgen können und noch ausgebildet werden. Leben sie bei einem Elternteil, muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Derjenige Elternteil, bei dem sie leben, erfüllt seine Pflicht durch die Betreuung und Erziehung etc. des Kindes.
  • Der Volljährige, der noch bei einem Elternteil wohnt und in die Schule geht, wird ähnlich wie ein minderjähriges Kind behandelt. Er muss aber das Kindergeld bekommen und dies wird von seinem Unterhalt abgezogen. Den restlichen Unterhalt müssen beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander aufbringen. Das gilt auch für volljährige Kinder.
  • Die Mutter eines nichtehelichen Kindes braucht in den ersten drei Jahren nach der Geburt nicht zu arbeiten, wenn sie ihr Kind betreuen will. Tut sie das, kann sie drei Jahre lang quasi ihren Verdienstausfall als Unterhalt verlangen, soweit der Vater des Kindes in der Lage ist zu zahlen.
  • Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind sich gegenseitig gegenüber genauso unterhaltspflichtig, wie Ehegatten.
  • Kinder sind ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig, wenn die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst aufbringen können. Häufig besteht kein Anspruch weil die Rente oder Grundsicherung den Bedarf abdeckt. Zu einem ungedeckten Bedarf, den die Kinder auffüllen sollen, kommt es meistens, wenn die Eltern in einer Pflegeeinrichtung betreut werden müssen.

Unterhalt bei Scheidung

Leben Ehegatten getrennt, erhält der Ehegatte, der das geringere Einkommen hat, 3/7 der Differenz der Arbeitseinkommen und die Hälfte der Differenz aus den übrigen Einkommensarten beider Ehegatten als Unterhalt bis zur Scheidung (zum Unterschied Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt siehe auch Unterhalt für Ehegatten). Nach der Scheidung bekommt der geschiedene Ehegatte diesen Unterhalt meistens nur kurze Zeit. Generell gilt, dass der Unterhalt die Differenz ausgleichen soll zwischen dem Einkommen, das er tatsächlich verdient, und dem Einkommen, das er verdienen würde, wenn er wegen der Ehe nicht aufgehört hätte zu arbeiten. Besteht ein solcher Nachteil nicht, wird nach der Scheidung auch kein Unterhalt gezahlt, wenn nicht aufgrund nachehelicher Solidarität ein Anspruch besteht.

Unterhalt Hamburg

Bezüglich der Praxis der Familiengerichte in Hamburg gibt es bezüglich der Rechtsprechung zum Unterhalt keine abweichenden Regelungen im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt.

 

Rechtsanwalt Unterhalt Katja Flemming, Hamburg

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