Katja Flemming Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
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Scheidung beim Notar Kann ein Notar eine Scheidung durchführen? Eine Scheidung kann nicht beim Notar durchgeführt werden. Eine Scheidung kann nur von einem Gericht ausgesprochen werden. Eine Art Beurkundung wie ein Notar sie typischerweise bei Verträgen erbringt, ist nicht Teil des Scheidungsverfahrens. Generell kann in Familiensachen dann ein Notar gebraucht werden, wenn ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu beurkunden ist. In manchen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, dass ein Notar auch als Anwalt tätig sein kann. In solchen Fällen kann im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit ein Scheidungsverfahren vor Gericht betrieben werden. Dies ist aber dann das übliche Verfahren für eine Scheidung, das von jedem Anwalt durchgeführt wird, unabhängig davon, ob er eventuell auch noch als Notar tätig ist. Woher kommt diese Idee? Im Rahmen geplanter Reformen hat der Gesetzgeber in seinen Entwürfen im Jahr 2007 die Möglichkeit beschrieben, ein sogenanntes vereinfachtes Scheidungsverfahren durchzuführen. Dabei sollte der Notar eine mögliche Funktion übernehmen. Dieser Ansatz wurde wieder verworfen und ist nicht Teil der umgesetzten Reformen.

 




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Rechtsanwalt Unterhalt Katja Flemming, Hamburg

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