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Das Gesetz lässt viele Fragen zu -
aber nur wenige richtige Antworten
Gut geregelt schläft sich`s besser
Viele Menschen verlassen sich auf das gesetzliche Erbrecht und machen kein Testament. Das kann zu Streit führen, den der Erblasser nicht gewollt hat. Aber auch Testamente und Erbverträge können viele Fragen aufwerfen, wenn sie nicht hinreichend überlegt sind. Dabei sind sich Erblasser häufig nicht bewusst darüber, wie ernst ihr letzter Wille genommen wird.
Was kann ich erwarten ?
Auf der anderen Seite sind die Erben oder Pflichtteilsberechtigten häufig im Irrtum über das, was sie im Erbfall erwarten können. Die Regelungen hierzu sind umfangreich und häufig wenig bekannt.
Das führt teilweise zu unbegründeten Erwartungen.
Im nachfolgenden habe ich einige Fragen zusammengestellt, die mir in der Praxis immer wieder begegnet sind, und die das oben Gesagte verdeutlichen sollen.
Vor dem Erbfall
- Was bedeutet vorweggenommene Erbfolge?
- Muss ich mir eine Schenkung meines Vaters auf meinen Pflichtteil anrechnen lassen, auch wenn ich die Schenkung schon mehr als 10 Jahre vor seinem Tod erhalten habe?
- Meine Mutter hat in ihrer Lebensversicherung ihren Freund als Bezugsberechtigten angegeben. Der ist nicht Erbe. Ist es richtig, dass die Versicherungssumme nicht in den Nachlass meiner Mutter fällt? Was ist mit den Prämien, die sie gezahlt hat?
- Mein Ehemann möchte mich dadurch absichern, dass er mir die Hälfte unseres Hausgrundstücks schenkt. Ist es richtig, dass diese Übertragung der Schenkungsteuer unterliegt, wenn wir nicht darin wohnen?
- Ist es richtig, dass die 10-Jahresfrist für Schenkungen nicht läuft, wenn ich mein Haus auf meine Kinder übertrage, darin aber weiter wohne und den Nießbrauch behalte?
- Wie kann ich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge die Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer für meine Kinder senken?
- Was muss ich beachten, wenn ich meinen minderjährigen Kindern schon jetzt ein vermietetes Grundstück schenken möchte?
- Wir haben in unserem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. Welche Auswirkung hat diese Vereinbarung auf mein Erbrecht?
- Mein Vater hat mir vor zwei Jahren € 20.000,00 geschenkt. Er ist seit einigen Monaten in einem Pflegeheim. Seine Rente deckt diese Kosten nicht. Den Rest zahlt das Sozialamt. Kann das Sozialamt von mir verlangen, dass ich den geschenkten Betrag an das Sozialamt zahle, soweit der Betrag für die Pflegeheimkosten benötigt wird?
Letztwillige Verfügungen
- Kann ich schon vor der Eheschließung mit meiner Freundin ein gemeinsames Testament machen?
- Ich bin ledig und kinderlos. Meine Mutter lebt noch. Mein Vater ist verstorben. Ist es richtig, dass auch meine Geschwister von mir erben, wenn ich kein Testament mache?
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Testament nach meinem Tod auch allen Erben und Bedachten bekannt gemacht wird?
- Ich bin zum zweiten Mal verheiratet. Wie kann ich mich von dem gemeinsamen Testament mit meiner ersten Frau lösen, um meine zweite Frau als Erbin einzusetzen? / Macht es einen Unterschied, wenn meine erste Frau schon verstorben ist?
- Kann es sein, dass Anordnungen in meinem früheren Testament weiterhin wirken, obwohl ich ein neues Testament gemacht habe?
- Ich möchte meine Frau zur Alleinerbin einsetzen. Kann ich sie mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung davor schützen, sich mit eventuellen Pflichtteilsansprüchen meiner Kinder auseinandersetzen zu müssen?
- Wann ist es sinnvoll, einen Ehevertrag mit einem Erbvertrag zu verbinden?
- Kann ich durch ein Vermächtnis verhindern, dass meine enterbte Tochter ihren Pflichtteil geltend macht?
- Wann ist es sinnvoll, einen Ersatzerben für meinen Alleinerben einzusetzen?
- Was bedeutet Vorerbschaft und was Nacherbschaft?
- Welche Miöglichkeiten hat ein Vorerbe, über den Nachlass zu verügen?
- Ist es richtig, dass bei alleiniger Vorerbschaft der Mutter das enterbte Kind den Pflichtteil nach dem Vater nur geltend machen kann, wenn es die Erbschaft nach dem Vater ausschlägt?
- Was ist ein befreiter Vorerbe?
- Was unterscheidet einen Schlusserben von einem Nacherben?
- Was sind die Vorteile, was die Nachteile eines Berliner Testaments?
- Kann es aus erbschaftssteuerlichen Gründen sinnvoll sein, meine zweite Ehefrau als Vorerbin einzusetzen und meine Kinder aus erster Ehe als Nacherben?
- Wann ist ein Pflichtteilverzichtsvertrag sinnvoll?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Pflichtteilsverzichtsvertrag und einem Erbverzicht?
Nach dem Erbfall
- Mein Ehemann ist verstorben. Wir haben keine Kinder. Ist es richtig, dass die Eltern meines Ehepartners pflichtteilsberechtigt sind?
- Ist es richtig, dass meine Eltern im Falle meines Todes pflichtteilsberechtigt sind, wenn ich mit meinen Kindern Erbverzichtsverträge abgeschlossen habe?
- Mein Ehemann und ich haben keinen Ehevertrag und zwei Kinder. Ein Testament haben wir nicht gemacht. Erhalte ich, nachdem mein Mann jetzt verstorben ist, die Hälfte seines Nachlasses, auch wenn er während der Ehe keinen Zugewinn erwirtschaftet hat?
- Wann kann das Ausschlagen einer Erbschaft sinnvoll sein, auch wenn der Nachlass nicht überschuldet ist?
- Beginnt die Sechswochenfrist für eine Erbausschlagung immer mit dem Todestag?
- Mein Vater ist ohne Testament verstorben. Ich habe als gesetzlicher Alleinerbe die Erbschaft ausgeschlagen. Ist es richtig, dass jetzt meine Kinder als Erben an meine Stelle treten?
- Was bedeutet für mich als Miterben die Erbengemeinschaft?
- Wer muss die Schulden des Erblassers zahlen?
- Wer hat die Kosten der Beerdigung zu zahlen?
- Wie kann ich erreichen, dass der Nachlass aufgeteilt wird, ich meinen Anteil bekomme und darüber auch allein verfügen kann?
- Unser Vater hat in seinem Testament angeordnet, dass die Erbengemeinschaft zwischen mir und meinen Geschwistern erst nach Ablauf von drei Jahren auseinandergesetzt werden darf. Können wir uns über seinen Willen hinwegsetzen?
- Habe ich als Erbe gegenüber meinen Miterben Anspruch auf Auskunftserteilung über den Nachlass?
- Die Freundin meiner verstorbenen Mutter hat ihren gesamten Nachlass in Besitz. Sie ist nicht Erbin geworden. Kann ich von der Freundin alles herausverlangen, was sie vom Nachlass in Besitz hat?
- Unser Vater hat einen Testamentsvollstrecker eingesetzt. Meine Geschwister und ich sind Erben. Können wir von dem Testamentsvollstrecker verlangen, dass er uns ein Nachlassverzeichnis vorlegt?
- Was sind auszugleichende Zuwendungen? Wie werden diese Zuwendungen bei der Ermittlung des Nachlasses erfasst und wie bei der Ermittlung der Höhe des Erbteils berücksichtigt?
- Nach dem Tod meiner Mutter haben wir ein Testament gefunden, in dem unsere Schwester als Alleinerbin eingesetzt war. Jetzt haben wir ein später geschriebenes Testament gefunden, in dem ich und meine Geschwister zu gleichen Teilen Erben sind. Können wir aufgrund dieses Testaments jetzt noch unseren Erbteil von unserer Schwester verlangen, die den ganzen Nachlass unserer Mutter erhalten hat?
- Wie wird die Pflichtteilsquote berechnet, wenn ein Pflichtteilsberechtigter Erbe auf das Erbrecht verzichtet hat?
- Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?
- Mein Vater hat meiner Mutter zwei Jahre vor seinem Tod durch Ehevertrag den hälftigen Miteigentumsanteil an seinem Hausgrundstück übertragen. Ich bin mit meiner Mutter zusammen Erbe nach meinem Vater. Kann ich erreichen, dass dieser Miteigentumsanteil dem Nachlass meines Vaters zugerechnet wird?
- Wann brauche ich einen Erbschein?
- Bin ich als Vermächtnisnehmer erbschaftsteuerpflichtig?
- Wann fällt die Erbschaftssteuer an? Wie hoch ist mein Freibetrag?
- Meine Schwester und ich sind Erben meines Vaters. Unter anderem hat er uns das Wochenendhaus in Frankreich hinterlassen. Ist es richtig, dass für das Wochenendhaus das französische Erbrecht gilt, obwohl wir alle Deutsche sind und in Deutschland wohnen?
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