Katja Flemming Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
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Ehevertrag, Gütertrennung, Kosten

Abschließen | Inhalt | Änderungen | Wirksamkeit | Formvorschriften | Kosten

Abschließen eines Ehevertrages

Einen Ehevertrag kann man abschließen, sobald zukünftige Ehepartner sich entschieden haben, die Ehe zu schließen, also auch schon vor der eigentlichen Eheschließung. Aber auch später kann ein Ehevertrag jederzeit abgeschlossen oder ein bestehender Ehevertrag abgeändert werden. Ein Ehevertrag kann und soll den veränderten Verhältnissen einer Ehe angepasst werden.

Ehevertrag – Inhalt

Der Ehevertrag kann grundsätzlich alles regeln, was mit der Ehe in Verbindung steht – und zwar sowohl für die Zeit während der Ehe als auch für die Zeit nach der Ehe. In den meisten Eheverträgen finden sich jedoch keine Regelungen für die Zeit während der Ehe. Hier gehen die Eheleute häufig davon aus, dass sie alle Punkte einvernehmlich regeln werden und dass dies während der intakten Ehe auch gelingt. Daher werden die Regelungen in einem Ehevertrag fast ausschließlich für die Zeit nach der Ehe getroffen. Eine genauere Darstellung der möglichen Regelungen in einem Ehevertrag finden sich unter Ehevertrag Muster.

Änderungen im Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann jederzeit verändert werden. Eine eventuell häufigere Änderung ist sogar angebracht, da veränderte Lebensverhältnisse eine Anpassung erforderlich machen können. Beispielsweise wenn Kinder geboren werden und ein Elternteil seinen Beruf deswegen aufgibt oder die Berufstätigkeit stark einschränkt. Ein weiterer Grund den Ehevertrag zu ändern, sind anstehende berufliche Veränderungen, etwa wenn ein Ehegatte sich selbständig machen will. Oft wird die Anpassung allerdings nicht vorgenommen oder einfach vergessen. Eine Hemmschwelle ist, dass der Ehevertrag bei einem Notar beurkundet werden muss, also nicht einfach zu Hause mit einem einfachen Schreiben geändert werden kann.

Wirksamkeit des Ehevertrags

Eheverträge können unwirksam sein, wenn ein Ehegatte unverhältnismäßig benachteiligt wird. Beispielsweise wenn die künftige Ehefrau wegen einer Schwangerschaft gedrängt wird, einen Ehevertrag zu unterschreiben, den sie sonst nicht unterschrieben hätte. Oder wenn zunächst beide Ehegatten gearbeitet haben und deshalb nachehelichen Unterhalt ausgeschlossen haben. Später wird ein Ehegatte finanziell von dem anderen Ehegatten abhängig wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder. Auch hier könnte man von einer unzumutbaren Benachteiligung sprechen und der Ehevertrag würde möglicherweise nicht anerkannt.

Formvorschriften für den Ehevertrag

Eheverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Form. Vereinbarungen zum Umgangsrecht mit den Kindern, über Haushaltsgegenstände und die Nutzung der Ehewohnung können auch ohne notarielle Beurkundung in den Ehevertrag aufgenommen werden.

Ehevertrag - Kosten

Die Kosten für die Ausarbeitung eines Ehevertrags berechnen sich nach dem dafür erforderlichen Zeitaufwand (mehr über Honorare >>...). Somit ist eine Einschätzung der anfallenden Kosten möglich, sobald der Umfang der zu treffenden Regelungen bekannt ist. Um die Kosten im Rahmen zu halten, empfiehlt es sich, einen Spezialisten wie einen Fachanwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen. Dieser hat die aktuelle Rechtsprechung präsent und kennt durch seine Spezialisierung auf genau dieses Gebiet die vielen möglichen Konstellationen, die sich in einem Leben ergeben können, und wie man diese rechtlich verbindlich regeln kann. Durch den täglichen Umgang mit diesen Themen werden zusätzlich erforderliche rechtliche Prüfungen auf ein Minimum reduziert und damit auch gleichzeitig die Kosten für die Ausarbeitung eines Ehevertrags in Grenzen gehalten.




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